Sehr geehrte Damen und Herren,
das StMUK hat uns mit E-Mail von heute Folgendes mitgeteilt:
Daher gilt ab heute Folgendes: Für zwingend erforderliche und
unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte, wozu
Wohnheimaufenthalte [zu ergänzen: und auch Aufenthalte in Pensionen oder
Hotels] während der Schulphasen des Blockschulunterrichts zählen, kann
künftig eine Zulassung ungeimpfter und nicht genesener Personen
erfolgen, wenn diese über einen negativen Testnachweis bei Anreise
verfügen oder – während der Schulbesuchsphasen – als getestet gelten.
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Ein PCR-Test ist künftig dann nicht mehr erforderlich – vielmehr
genügt bei Anreise die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder
eines unter Aufsicht durchgeführten negativen Selbsttests.
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Die nun geltende Rechtslage dürfte die Erbringung von Testnachweisen
erheblich erleichtern und Bedenken hinsichtlich der Kostenlast für
Schülerinnen und Schüler zerstreuen.
Artikel von: Michael Schatz